top of page

BEWERBUNG ALS
BARSTAND ODER SCHAUSTELLER FÜR DIE
22. ROCK & BLUES NIGHTS 2025

Nachstehende Bedingungen beachten

Mit der Bewerbung gelten die nachstehenden Bedingungen als gelesen und akzteptiert. Nach der Bewerbung und deren Beurteilung, erhalten Sie eine Standofferte.

Allgemeine Bedingungen

Jeder Stand hat Rechte und Pflichten. Diese werden mit unseren allgemeinen Bedingungen geregelt.

Allgemeine Bedingungen

Bewerbung & Vertrag

Die Bewerbung erfolgt elektronisch über die Webseite. Nach erfolgreicher Beurteilung durch das OK wird dem Aussteller ein Angebot per Mail unterbreitet. Für den erfolgreichen Vertragsabschluss muss der Aussteller das Angebot per E-Mail schriftlich bestätigen.

 

Das OK sendet dem Aussteller die Auftragsbestätigung mit der Rechnungsübersicht zu. Der Vertrag ist gültig, wenn er von beiden Parteien unterzeichnet. Die Grundgebühr ist bis 31. März zu überweisen. Somit gilt der Vertrag gegenseitig als akzeptiert.

 

Die Schlussrechnung wird am 31. Mai fällig. 

Leistungen OK

Jedem Stand werden folgende Leistungen kostenlos zur Verfügung gestellt: 2 Festbankgarnituren | 1 Kühlschrank pro Barstand | zentraler Entsorgungsplatz für Mischabfall und Glas | attraktives Rahmenprogramm | Bewerbung des Festivals | Reinigung des Areals (Entsorgung des Standabfalls ist Sache des Ausstellers) | Bewachung des Areals in der Nacht von Freitag auf Samstag

Bestimmungen

Der Standbau und die Einrichtung geht vollumfänglich zu Lasen des Ausstellers.

Das Personal wird durch den Aussteller gestellt, versichert, abgerechnet und finanziert.

Sämtliche Getränke, ausser Spirituosen, müssen über die zentrale Getränkelogistik bezogen werden. Missachtung wird mit Busse und Standschliessung geahndet.

Die Mindestpreise für Getränke sind auf dem Bestellformular notiert.

Das Verkaufsende für Getränke und Speisen ist um 02.00 Uhr. 

Der Standaufbau kann am Donnerstag vor der Veranstaltung um
16 Uhr gestartet werden. Das Areal ist nur in der Nacht vom Freitag auf Samstag der Veranstaltung bewacht.

Der Standabbau muss bis am Sonntag um 10 Uhr abgeschlossen sein.

Die Versicherung ist Sache des Ausstellers.

Lebensmittelkontrolle: Jeder Aussteller ist verpflichtet, die Verkaufsprodukte mittels Liste transparent zu prüfen. Bei alkoholhaltigen Getränke sind die Menge, Vol-% und Preis anzugeben. Bei alkoholfreien die Menge und der Preis. Drei alkoholfreie Getränke müssen günstiger als das günstigste alkoholhaltige Getränk angeboten werden. Foodstände müssen das Herkunftsland des Fleisches deklarieren. Für die Hygiene ist an jedem Stand ein Behälter mit Frischwasser und Einwegtücher für die Reinigung der Hände bereit zu stellen. 

Alkoholprävention & Jugendschutz: Die Bestimmungen des Jugendschutzes müssen zwingend eingehalten werden. Die Stadt Gossau überprüft dies regelmässig mit Testkäufen. Bussen seitens der Stadt an das OK werden dem fehlbaren Standbetreiber weiterbelastet. Zudem behält sich das OK vor, den entsprechenden Standbetreiber zu büssen.

Feuerschutz: An jedem Stand muss ein geprüfter Schaumfeuerlöscher vorhanden sein. Bei Kochstellen zusätzlich eine Feuerlöschdecke.

Getränkelogistik: Die zentrale Getränkelogistik wird durch die Brauerei Freihof AG umgesetzt. Das definierte Sortiment gemäss Getränkebestellliste ist verbindlich und abschliessend. Der Einkauf und die Rückgaben sind zwischen Aussteller und der Brauerei Freihof AG zu regeln und zu finanzieren.

Absage Standplatz

Wird der Standplatz bis zum 31. Mai abgesagt, bleibt die Grundgebühr beim OK, ab dem 1. Juni ist die ganze Standmiete zu entrichten. 

bottom of page